Die wichtigste Unterscheidung: öffentlicher Raum oder Hausrecht
Ein kleines Team mit Kamera auf dem Gehweg, im Park oder am Rheinufer ist in den meisten Städten unkompliziert — solange niemand behindert wird und nichts aufgebaut ist. Sobald Stative den Weg blockieren, Licht gestellt wird oder eine Fläche exklusiv gebraucht wird, verlangt die Stadt in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis. Die Grenze verläuft also nicht zwischen privat und kommerziell, sondern zwischen mitlaufen und beanspruchen.
Ganz anders sieht es überall dort aus, wo Hausrecht gilt: Bahnhöfe, Bahnen und Stationen, Museen, Messen, Clubs, Werksgelände. Dort entscheidet der Eigentümer oder Betreiber — unabhängig davon, wie klein das Setup ist. Wer ohne Freigabe dreht, riskiert nicht nur den Rauswurf, sondern Material, das später nicht verwendet werden darf.
Orte mit eigenen Regeln
Ein paar Beispiele aus der Praxis in NRW: Die Stationen der Düsseldorfer Wehrhahn-Linie sind begehbare Kunsträume — Drehs dort laufen über die Rheinbahn. In Wuppertal gehört die Schwebebahn den WSW; die Außenperspektive vom Straßenraum aus ist dagegen meist frei. Der Landschaftspark Duisburg-Nord ist ausgesprochen drehfreundlich, größere Aufbauten gehen trotzdem über die Parkverwaltung. Und das Welterbe Zollverein in Essen vergibt Drehfreigaben über die Stiftung — mit Vorlauf.
Werksgelände sind die strengste Kategorie: Anmeldung, Sicherheitsunterweisung, teils Fotografier-Verbote für einzelne Anlagen. Das klingt nach Aufwand, ist aber verlässlich — wer die Regeln vorab kennt, bekommt am Drehtag genau die Bilder, die vereinbart wurden.
Menschen im Bild
Neben dem Ort braucht auch jede erkennbare Person eine Grundlage. Bei Veranstaltungen lässt sich das sauber lösen: ein Hinweis in den Teilnahmebedingungen oder am Einlass, dazu Absprachen, wer nicht gefilmt werden möchte. Bei Interviews und Porträts gehört die Einverständniserklärung zum Standard. Passanten, die zufällig durchs Bild laufen, sind meist unkritisch — Nahaufnahmen einzelner Personen ohne Absprache sind es nicht.
Wie viel Vorlauf realistisch ist
Städtische Erlaubnisse brauchen je nach Stadt einige Tage bis wenige Wochen; Stiftungen, Verkehrsbetriebe und Werke eher Wochen als Tage. Die praktische Regel: Genehmigungsfragen gehören in die Motivauswahl, nicht ans Ende der Planung. Ein Plan B ohne Genehmigungsweg — ein ähnliches Motiv im frei zugänglichen Raum — hält den Drehtermin, falls eine Zusage nicht rechtzeitig kommt.
Zur Einordnung: Das hier ist Produktionspraxis, keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, wird bei der Motivplanung konkret geprüft — mit der zuständigen Stelle, nicht mit dem Bauchgefühl.